AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: 01.01.2025

1. Geltungsbereich & Vertragsgrundlage 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen RHT Performance und dem Kunden für alle Bestellungen über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch oder über sonstige Kommunikationswege. Mit der Aufgabe einer Bestellung oder der Bestätigung einer Offerte erklärt sich der Kunde ausdrücklich und vollumfänglich mit diesen AGB einverstanden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RHT Performance hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

2. Preise und Zahlung

2.1 Preise Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von aktuell 8,1 %. RHT Performance behält sich das Recht vor, Preise jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Für die Kunden gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Bestellbestätigung) veröffentlichte Preis. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bei Preisangaben sind für RHT Performance unverbindlich und berechtigen zur Stornierung der Bestellung.

2.2 Zahlungsmethoden & Zahlungsbedingungen Dem Kunden stehen die im Online-Shop oder auf der Offerte ausgewiesenen Zahlungsmethoden zur Verfügung (z. B. Vorauskasse per Banküberweisung, Kreditkarte, TWINT oder Barzahlung bei Abholung). Der Rechnungsbetrag ist ungekürzt und spesenfrei an RHT Performance zu überweisen; allfällige Bankgebühren oder Spesen (insb. bei Auslandüberweisungen) gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Bei Auswahl der Option „Ratenzahlung“ über den Partner-Anbieter HeyLight schliesst der Kunde einen separaten Finanzierungsvertrag direkt mit der Heidi Pay Switzerland AG (HeyLight) ab. Die Genehmigung der Ratenzahlung liegt im alleinigen Ermessen von HeyLight. RHT Performance übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für das Zustandekommen oder die Durchführung dieses Finanzierungsvertrags. Bei Ablehnung der Ratenzahlung durch den Anbieter bleibt die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber RHT Performance für die bestellte Ware über eine andere Zahlungsmethode vollumfänglich bestehen.

Die Bestellung der Fahrzeugkomponenten beim Lieferanten wird erst ausgelöst, nachdem der vollständige Zahlungseingang verbucht wurde bzw. bei der Ratenzahlung die definitive Deckungs- und Freigabebestätigung von HeyLight vorliegt.

2.3 Ratenzahlung / Finanzierung (HeyLight / Tuning Credit / Drittanbieter) Bei der Nutzung von Ratenzahlungs-, Teilzahlungs- oder Finanzierungsdiensten (insbesondere HeyLight, Tuning Credit oder vergleichbare Drittanbieter) kommt der Finanzierungsvertrag ausschliesslich und direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzdienstleister zustande. RHT Performance ist zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei dieses Finanzierungsverhältnisses.

Der vollständige Kaufpreis der Ware bleibt gegenüber RHT Performance so lange geschuldet, bis RHT Performance die unwiderrufliche und vollständige Zahlungsbestätigung bzw. Auszahlung des Drittanbieters erhalten hat. Sollte die Finanzierung vom Zahlungsdienstleister abgelehnt, nachträglich storniert, widerrufen oder aus fahrzeug- oder kundenspezifischen Gründen (z.B. mangelnde Bonität) nicht durchgeführt werden, bleibt der Kaufvertrag mit RHT Performance davon unberührt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den gesamten geschuldeten Betrag unverzüglich und ohne Abzug über eine andere von RHT Performance akzeptierte Zahlungsmethode zu begleichen.

Ein allfälliger Widerruf oder Rücktritt des Kunden vom Finanzierungsvertrag mit dem Drittanbieter entbindet den Kunden nicht von seiner Abnahme- und Zahlungspflicht der bestellten Ware gegenüber RHT Performance. Sämtliche Zinsen, Bearbeitungsgebühren oder sonstigen Kosten, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme der Finanzierung entstehen, gehen allein zu Lasten des Kunden und haben keinen Einfluss auf den vereinbarten Warenpreis.

2.4 Zahlungsverzug Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. RHT Performance ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % sowie eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung zu erheben. Bei Zahlungen, die über Drittanbieter (z.B. Tuning Credit oder HeyLight) abgewickelt werden, gelten primär deren Verzugs- und Mahnbestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Unstimmigkeiten bezüglich der Finanzierung direkt mit dem jeweiligen Anbieter zu klären. RHT Performance behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und bereits gelieferte Ware zurückzufordern.

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, behält sich RHT Performance das Recht vor, die Forderung nach erfolgloser Mahnung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. Der Kunde ist in diesem Fall gesetzlich und vertraglich verpflichtet, RHT Performance sämtliche dadurch entstehenden Verzugsschäden, Inkassogebühren (nach den Tarifen des Verbandes Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute VSI), Anwaltskosten sowie Gerichts- und Betreibungskosten vollumfänglich zu erstatten. Zudem erlischt bei Verzug jeglicher Anspruch auf Rabatte oder Sonderkonditionen, und der reguläre Bruttobetrag wird sofort fällig.

2.5 Eigentumsvorbehalt  Alle bestellten und gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inklusive aller Nebenkosten und Gebühren) im Eigentum von RHT Performance. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln. RHT Performance ist ausdrücklich berechtigt, auf Kosten des Kunden einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister (am jeweiligen Wohn- bzw. Firmensitz des Kunden) eintragen zu lassen. Der Kunde erteilt hierzu bereits jetzt seine unwiderrufliche Einwilligung.

2.6 Verrechnungsverbot und unberechtigte Rückforderungen Die Verrechnung von Gegenansprüchen des Kunden mit offenen Forderungen von RHT Performance ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen oder von RHT Performance nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Veranlasst der Kunde bei Kreditkarten-, TWINT- oder sonstigen elektronischen Zahlungen eine unberechtigte Rückbuchung (Schnittstelle/Chargeback), ist er verpflichtet, RHT Performance sämtliche dadurch entstandenen Kosten und Bearbeitungsgebühren des Zahlungsdienstleisters vollumfänglich zu erstatten.

2.7 Importkosten, Zölle und Transportzuschläge Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Lager von RHT Performance. Bei Spezialbestellungen und Importen von Fahrzeugkomponenten aus dem Ausland behält sich RHT Performance das Recht vor, unvorhersehbare, drastische Änderungen von Wechselkursen, Frachtkosten, Zollgebühren oder staatlichen Abgaben, die zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung anfallen, dem Kunden nachzubelasten, sofern diese Kosten nicht im Voraus kalkulierbar waren.

3. Lieferung, Versand und Lieferengpässe

3.1 Adressangaben, Zustellung und Annahmeverzug

a) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Bereitstellung einer korrekten, vollständigen und aktualisierten Lieferadresse sowie für die Gewährleistung einer erfolgreichen Zustellung (z.B. lesbares Namensschild am Briefkasten/Ablageort). RHT Performance übernimmt keinerlei Haftung für Fehlzustellungen, Verzögerungen oder den Verlust von Sendungen, die auf unvollständige, fehlerhafte oder unklare Adressangaben des Kunden zurückzuführen sind.

b) Alle aus einer Fehlzustellung oder Adressungenauigkeit resultierenden Zusatzkosten (insbesondere Kosten für den Rücktransport zu RHT Performance, administrative Bearbeitungsgebühren und die Kosten für einen erneuten Versand) gehen vollumfänglich und ausnahmslos zu Lasten des Kunden.

c) Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder holt er die Sendung innerhalb der Abholfrist des Transportdienstleisters nicht ab, gerät er automatisch in Annahmeverzug. RHT Performance ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden sämtliche entstandenen Kosten (inklusive Rücksendekosten, Verpackungsaufwand und eine Lagergebühr von CHF 10.– pro Tag) in Rechnung zu stellen oder nach Setzung einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung (mindestens 35 % des Warenwertes) einzufordern.

3.2 Versandkonditionen und Nachlieferungen

a) Sofern nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, trägt der Kunde die gesamten Liefer-, Fracht-, Verpackungs- und Versandkosten. Diese Kosten werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses oder in der individuellen Offerte transparent ausgewiesen.

b) RHT Performance ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für eine zügige Abwicklung zweckmässig ist. Jede Teillieferung gilt rechtlich als eigenständiges Rechtsgeschäft. Sollte eine Nachlieferung erforderlich sein, die nachweislich durch ein alleiniges Verschulden von RHT Performance verursacht wurde, übernimmt RHT Performance die reinen Versandkosten für diese spezifische Nachlieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z.B. auf Schadenersatz wegen Verzögerung) sind ausgeschlossen.

3.3 Gefahrübergang, Ausschluss der Transporthaftung und Schadensabwicklung

a) Nutzen und Gefahr gehen im gesetzlich maximal zulässigen Umfang (gemäss Art. 185 OR) mit dem Verlassen der Ware am Firmensitz bzw. dem Lager von RHT Performance oder dem Lager des jeweiligen Vorlieferanten/Herstellers auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt und ob der Versand vom Firmensitz oder direkt per Streckengeschäft (Dropshipping) aus dem In- oder Ausland erfolgt.

b) RHT Performance verpackt alle Produkte nach bestem Wissen und Branchenstandard transportsicher. Eine Haftung von RHT Performance für Transportschäden, Transportverzögerungen, Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen der Ware auf dem gesamten Transportweg ist absolut und vollumfänglich ausgeschlossen.

c) Eine Transportversicherung wird von RHT Performance ausschliesslich auf expliziten, schriftlichen Wunsch des Kunden und nur gegen vollständige Vorauszahlung der entsprechenden Versicherungsprämien und Gebühren durch den Kunden abgeschlossen.

d) Stellt der Kunde bei der Zustellung äusserliche Schäden an der Verpackung, der Palette oder direkt am Inhalt fest, ist er absolut verpflichtet, dies unverzüglich (noch im Beisein des Zustellers, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt) schriftlich und protokollarisch beim jeweiligen Transportdienstleister (z.B. Schweizer Post, DHL, DPD, Spedition) zu rügen und eine offizielle Schadensmeldung aufnehmen zu lassen.

e) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Verpackungsmaterialien, Kartonagen, Füll- und Isolationsstoffe sowie die beschädigte Ware unverändert aufzubewahren, bis das Verfahren mit dem Transportdienstleister rechtskräftig abgeschlossen ist. RHT Performance führt keine Schadensabwicklungen im Namen des Kunden durch. Alle Ansprüche aus Transportschäden sind vom Kunden direkt und ausschliesslich gegen das Transportunternehmen zu richten.

f) Sonderregelung für hochwertige Carbon-Komponenten: Dem Kunden ist ausdrücklich bekannt, dass der Standard-Versanddienstleister (z.B. Schweizer Post) Haftungsobergrenzen (in der Regel bis max. CHF 500.–) pro Sendung einschliesst. Da die von RHT Performance vertriebenen Carbon-Produkte diesen Wert in der Regel massiv übersteigen und diese Transport- und Versicherungsspezifikationen im automatisierten Checkout-Prozess des Online-Shops technisch nicht lückenlos dargestellt werden können, behält sich RHT Performance das Recht vor, hochwertige Carbon-Produkte erst nach persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Absprache mit dem Kunden zu versenden. RHT Performance wird den Kunden nach der Bestellung kontaktieren, um die Versandart (z.B. Zusatzversicherung „Assurance“ bis CHF 5'000.–, Sperrgut-Sonderversand, Kurier oder persönliche Abholung) sowie die damit verbundenen effektiven Mehrkosten, die vollumfänglich vom Kunden zu tragen sind, zu vereinbaren. Verweigert der Kunde die Übernahme der Kosten für eine adäquate Transportversicherung, erfolgt der Versand ausschliesslich auf das alleinige und volle Risiko des Kunden.

3.4 Rügepflicht, Falschlieferungen und unvollständige Lieferungen

a) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach der Zustellung mit der gebotenen Sorgfalt auf Identität, Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen (Prüfpflicht gemäss Art. 201 OR).

b) Unvollständige Lieferungen, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen (Erhalt von Artikeln, die nicht Gegenstand der Bestellung waren) müssen RHT Performance innerhalb einer Ausschlussfrist von 48 Stunden ab digitaler Zustellbestätigung des Transporteurs schriftlich (per E-Mail) unter Beilage von detaillierten Lichtbildern (Fotos) der Ware und des Versandlabels gemeldet werden. Nach Ablauf dieser 48-stündigen Frist gilt die gesamte Lieferung als vorbehaltlos genehmigt, und der Kunde verwirkt jegliche Ansprüche bezüglich Falsch- oder Fehlmengen.

c) Im Falle einer rechtzeitigen und substanziierten Rüge einer Falschlieferung organisiert RHT Performance nach eigenem Ermessen die Rückholung oder stellt dem Kunden ein Rücksendelabel zur Verfügung. Die korrekten Artikel werden erst nach vollständigem Rückerhalt und positiver Prüfung der Falschlieferung (Ware muss originalverpackt, unverbaut und unbeschädigt sein) an den Kunden versendet, vorbehaltlich der Verfügbarkeit beim Zulieferer.

3.5 Lieferfristen, Lieferengpässe und Höhere Gewalt (Force Majeure)

a) Alle von RHT Performance genannten Liefertermine, Fristen und Zeiträume sind unverbindliche Richtwerte, Schätzungen und Circa-Angaben (wobei eine Woche als 5 Bankarbeitstage definiert ist). Sie stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemässen Selbstbelieferung durch die Vorlieferanten und Hersteller von RHT Performance.

b) Bei Ereignissen höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Produktionsengpässen, unvorhersehbaren Verzögerungen bei der Zollabwicklung oder Transportstörungen (sowohl bei RHT Performance als auch bei deren Vorlieferanten) verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Solche Verzögerungen begründen keinerlei Verzug von RHT Performance und berechtigen den Kunden weder zu Schadenersatz, Schadensminderung, Einbehalt von Zahlungen noch zum Rücktritt vom Vertrag.

c) Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist erst dann zulässig, wenn die unverbindliche Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten wurde und der Kunde RHT Performance danach schriftlich (per Einschreiben) eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

d) Macht der Kunde von diesem Rücktrittsrecht rechtmässig Gebrauch, wird eine nicht erstattbare Bearbeitungs-, Stornierungs- und Aufwandsgebühr in Höhe von fix 35 % des gesamten Bruttowarenwertes fällig. Dieser Betrag wird direkt mit der Rückerstattung verrechnet. Ein Rücktritt ist gänzlich ausgeschlossen, sobald die Ware den Produktionsprozess des Herstellers durchlaufen hat oder an den Transportdienstleister übergeben wurde.

e) Ist ein einzelner Artikel aus einer Gesamtbestellung von einem Lieferengpass betroffen, ist eine Stornierung oder ein Rücktritt bezüglich der übrigen, lieferbaren oder bereits gelieferten Artikel der Bestellung strikt ausgeschlossen. Die Restbestellung bleibt vollumfänglich verbindlich und wirksam. Bereits geleistete Zahlungen für den dauerhaft nicht lieferbaren Artikel werden dem Kunden unter Abzug allfälliger Transaktions- und Systemgebühren zurückerstattet.

4. Bestellungen, Stornierungen, Rücksendungen und Garantie

4.1 Verbindlichkeit und Stornierung von Bestellungen

a) Verbindlichkeit: Jede Bestellung des Kunden – unabhängig davon, ob sie über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch, über Social Media oder sonstige Kommunikationskanäle erfolgt – stellt ein rechtlich verbindliches und unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit RHT Performance dar. RHT Performance behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

b) Stornierung von Sonderbeschaffungen & Sonderanfertigungen: Bei Produkten, die individuell für den Kunden konfiguriert, angefertigt oder extra auf Kundenwunsch beim Lieferanten/Hersteller im In- oder Ausland beschafft werden (insbesondere Carbonteile, Abgasanlagen, Felgen, Fahrwerke sowie Leistungs- und Tuningkomponenten), ist eine Stornierung oder ein Rücktritt nach der Bestellbestätigung grundsätzlich und vollständig ausgeschlossen.

c) Kulanzstornierung bei Sonderbeschaffungen: Stimmt RHT Performance in begründeten Ausnahmefällen einer Stornierung von Sonderbeschaffungen schriftlich auf dem Kulanzweg zu, wird eine Stornierungs- und Aufwandsgebühr von mindestens 40 % des gesamten Warenwertes, mindestens jedoch CHF 200.–, fällig. Der Restbetrag wird als Gutschein ausgestellt.

d) Kulanzstornierung bei Standard-Lagerware: Für reine Standard-Lagerware, die sich zum Zeitpunkt des Stornierungsbegehrens noch nicht im Versandprozess befindet, kann RHT Performance eine Stornierung gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 35.– gewähren.

4.2 Rücksendungen, Rückabwicklung und Ausschluss bei Nichtgefallen

a) Absoluter Ausschluss bei Nichtgefallen: Es existiert kein gesetzliches und kein vertragliches Rückgabe- oder Umtauschrecht für Produkte, die RHT Performance vertreibt. Geschmackliche Nichtkonformität, Nichtgefallen, Abweichungen in der optischen Struktur des Carbons (da es sich um ein von Hand verarbeitetes Material handelt) oder falsche subjektive Erwartungen des Kunden stellen ausdrücklich keinen Mangel dar und berechtigen weder zur Rückgabe, zur Verweigerung der Annahme noch zur Minderung des Kaufpreises. Versucht ein Kunde dennoch, die Annahme zu verweigern oder die Ware unberechtigt zurückzusenden, schuldet er RHT Performance den vollen Kaufpreis zzgl. einer Umtriebsentschädigung von 40 % des Warenwertes für den entstandenen administrativen Aufwand.

b) Genehmigungspflicht: Rücksendungen werden ausnahmslos nur nach vorheriger, ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von RHT Performance akzeptiert. Unangemeldete oder nicht genehmigte Rücksendungen werden weder angenommen noch bearbeitet und auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zurückgewiesen.

c) Zustand der Ware und Rücknahmekosten: Bereits gebrauchte, testweise oder definitiv montierte, veränderte, lackierte oder beschädigte Ware ist von jeglicher Rücknahme oder Kulanz restlos ausgeschlossen. Wird einer Rücksendung von Standard-Lagerware auf Kulanz zugestimmt, trägt der Kunde sämtliche Versand- und Rücksendekosten. Zudem wird eine Wiedereinlagerungs- und Prüfgebühr von mindestens 30 % des Warenwertes vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.

d) Spezifikation bei Finanzierung / Ratenzahlung: Reklamationen oder laufende Abklärungen entbinden den Kunden zu keinem Zeitpunkt von seiner fristgerechten Zahlungspflicht gegenüber dem Zahlungsdienstleister (z.B. Tuning Credit, HeyLight) oder RHT Performance. Rückerstattungen oder Gutschriften bei Finanzierungsgeschäften erfolgen erst, wenn die Forderung vom Drittanbieter vollumfänglich und unwiderruflich an RHT Performance ausbezahlt wurde.

e) Unberechtigte / Nicht abgeholte Ware (Lagergebühr): Verweigert der Kunde die Rücknahme von Ware, deren Garantieanspruch abgelehnt wurde, oder holt er genehmigte/nicht genehmigte Rücksendungen nicht ab, lagert RHT Performance diese Ware auf Risiko des Kunden. Ab dem 14. Kalendertag wird eine Lagergebühr von CHF 15.– pro Tag fällig. Nach Ablauf von 3 Monaten ist RHT Performance berechtigt, die Ware zur Deckung der Lagerkosten freihändig zu verwerten oder zu entsorgen; der Kunde verliert jeglichen Anspruch darauf.

4.3 Gewährleistung (Garantie), Passgenauigkeit und Ausschluss von Folgekosten

a) Recht auf Nachbesserung: Liegt ein nachweisbarer und rechtzeitig gerügter Sachmangel vor, werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Wandelung, Minderung, Ersatz) im gesetzlich maximal zulässigen Umfang wegbedungen. RHT Performance steht das ausschliessliche Recht zu, nach eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung (Reparatur) oder durch eine Ersatzlieferung (Austausch) zu beheben. Der Kunde hat RHT Performance hierzu die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

b) Spezifikation Carbon und Passgenauigkeit: Dem Kunden ist bekannt, dass Carbon- und Aerodynamikteile zu grossen Teilen in Handarbeit gefertigt werden. Geringfügige Abweichungen in der Oberflächenstruktur, dem Gewebeverlauf, minimale Lufteinschlüsse sowie leichte Toleranzen bei der Passgenauigkeit sind produktionsbedingt, stellen Branchenstandard dar und gelten ausdrücklich nicht als Mangel. Kleinere Anpassungsarbeiten (z.B. Nachbohren von Befestigungspunkten, leichtes Anschleifen oder thermisches Anpassen) bei der Montage durch eine Fachperson sind vom Kunden zu tolerieren und begründen keine Mängelrechte.

c) Absoluter Ausschluss von Montage- und Folgekosten: RHT Performance übernimmt unter keinen Umständen die Kosten für den Einbau, den Ausbau, die Lackierung, die Anpassung oder den erneuten Einbau von mangelhaften oder fehlerhaft gelieferten Produkten. Sämtliche Folgekosten, die dem Kunden durch Werkstätten, Drittfirmen oder Nutzungsausfall des Fahrzeugs entstehen (z.B. Mietwagenkosten, Abschleppkosten), sind vollumfänglich vom Kunden selbst zu tragen und von der Haftung durch RHT Performance ausgeschlossen.

d) Allgemeiner Garantieausschluss: Jegliche Gewährleistung und Haftung ist zudem ausgeschlossen für Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

Nicht fachgerechter, unsachgemässer oder nicht durch eine zertifizierte Fachgarage durchgeführter Einbau. Verwendung der Komponenten im Rennsport, auf Rennstrecken oder rennsportähnlichen Veranstaltungen. Natürliche Abnutzung, Alterung (z.B. Verfärbungen/Ausbleichen von Carbon oder Klarlack durch UV-Strahlung, Steinschläge oder Hitze) sowie mangelnde Pflege. Eigenmächtige Modifikationen oder Reparaturversuche.

e) Zulassungsbestimmungen: Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor dem Kauf und Einbau zu prüfen, ob die Komponenten im Schweizer Strassenverkehr zugelassen sind (DTC-/Fakt-Gutachten etc.). RHT Performance übernimmt keine Haftung für die Nichtzulassung oder polizeiliche Beanstandungen.

4.4 Gutschriften und Auszahlungen

Gutschriften aus Retouren oder Stornierungen werden primär dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit zukünftigen Bestellungen verrechnet. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine Barauszahlung auf ein Schweizer Bankkonto, erfolgt diese innerhalb von 30 Bankarbeitstagen, sofern sämtliche Ansprüche geklärt sind und keine offenen Forderungen gegen den Kunden bestehen. Für den Aufwand einer Barauszahlung können allfällige Transaktions- und Systemgebühren der Zahlungsanbieter in Abzug gebracht werden.

5. Rechtmässigkeit, Betriebsrisiko, Finanzierungen und Schlussbestimmungen

5.1 Zulassung, Rechtmässigkeit und Strassenverkehr (MFK)

a) RHT Performance übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung dafür, dass die vertriebenen Produkte in jedem Einzelfall den Strassenverkehrsgesetzen (z.B. VTS, TGV) im jeweiligen Einsatzland (insbesondere der Schweiz) oder für das spezifische Fahrzeugmodell entsprechen.

b) Die alleinige Verantwortung für die Prüfung der Zulässigkeit, die Einholung notwendiger Eintragungen (z.B. MFK-Eintragung) sowie den gesetzeskonformen Betrieb des Fahrzeugs liegt vollumfänglich beim Kunden oder der ausführenden Fachwerkstatt.

c) Angaben im Online-Shop oder in Dokumenten bezüglich Gutachten (z.B. DTC-, FAKT-, ASA-Gutachten), Prüfberichten oder Eintragungsfähigkeit dienen ausschliesslich als unverbindliche Orientierungshilfe. Sie stellen ausdrücklich keine Garantie für eine erfolgreiche Zulassung oder Abnahme durch das Strassenverkehrsamt dar.

5.2 Einbau, Verwendung und Haftungsausschluss für Betriebsrisiken

a) Der Einbau sowie die Inbetriebnahme sämtlicher von RHT Performance gelieferten Produkte erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko und Verantwortung des Kunden bzw. der von ihm beauftragten Werkstatt.

b) Im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen (gemäss Art. 100 OR) wird jede Haftung von RHT Performance für direkte Schäden sowie insbesondere für Mangelfolgeschäden vollumfänglich ausgeschlossen. RHT Performance haftet unter keinen Umständen für Schäden, die durch unsachgemässen Einbau, fehlerhafte Abstimmung, Softwareoptimierungen, mechanische Veränderungen oder Überlastung entstehen.

c) Der Kunde nimmt ausdrücklich und bewusst zur Kenntnis, dass der Einsatz von Tuning- und Performance-Komponenten zu einer erhöhten Beanspruchung des Fahrzeugs führt. Eine Haftung für daraus resultierende Schäden an Motor, Getriebe, Antriebsstrang, Turbolader, Steuergeräten oder sonstigen Fahrzeugkomponenten ist absolut ausgeschlossen.

5.3 Zahlungsabwicklungen über Drittanbieter (Finanzierungen)

a) Bei der Nutzung von Finanzierungs-, Ratenzahlungs- oder Rechnungskaufmodellen über externe Dienstleister (insbesondere Tuning Credit, HeyLight oder vergleichbare Anbieter) entsteht das Finanzierungs- bzw. Kreditverhältnis ausschliesslich und direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. RHT Performance ist weder Vertragspartei noch Erfüllungsgehilfe dieses separaten Rechtsgeschäfts.

b) Der im Checkout-Prozess von RHT Performance ausgewiesene Endpreis ist der für den Kunden verbindliche Warenpreis. Allfällige Zinsen, Bearbeitungsgebühren oder Händlerabschläge (Disagio), die im internen Verhältnis zwischen RHT Performance und dem Zahlungsdienstleister anfallen, haben keinen Einfluss auf die geschuldete Kaufpreiszahlung des Kunden. Die vollständige und fristgerechte Tilgung der Raten oder Forderungen gegenüber dem Drittanbieter obliegt einzig dem Kunden.

5.4 Salvatorische Klausel (Teilnichtigkeit)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon völlig unberührt. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

5.5 Anwendbares Recht und ausschliesslicher Gerichtsstand

a) Auf alle Rechtsbeziehungen, Verträge und Streitigkeiten zwischen dem Kunden und RHT Performance findet ausschliesslich materielles Schweizer Recht Anwendung, unter vollständigem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

b) Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, Verfahren oder Klagen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertragsverhältnis ist der rechtliche Sitz (Firmensitz) von RHT Performance. RHT Performance bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohnsitz oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

5.6 Absoluter Leistungs-, Garantie- und Zulassungsausschluss Angaben zu Leistungssteigerungen, Eintragbarkeit, Strassenzulassung, Gutachten (z.B. DTC, FAKT) oder Fahrzeugkompatibilität erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch rein informativ und stellen zu keinem Zeitpunkt eine verbindliche Zusicherung oder Garantie dar. Die alleinige und ausschliessliche Verantwortung für die rechtliche Zulassung, die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften im jeweiligen Einsatzland sowie das Risiko einer polizeilichen Beanstandung oder Stilllegung liegt vollumfänglich beim Kunden. Eine erfolgreiche Abnahme oder Eintragung durch das Strassenverkehrsamt wird von RHT Performance ausdrücklich nicht garantiert.

5.7 Höhere Gewalt (Force Majeure) Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Betriebsstörungen entbinden RHT Performance für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferpflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere weltweite oder lokale Lieferengpässe der Hersteller, behördliche Import-/Exportbeschränkungen, Streiks, Transportblockaden, unvorhersehbare Verzögerungen bei der Zollabwicklung sowie sämtliche Ereignisse, die ausserhalb des direkten Einflussbereichs von RHT Performance liegen. Solche Verzögerungen begründen keinerlei Verzug, keinen Anspruch auf Schadenersatz und berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt.

5.8 Salvatorische Klausel (Teilnichtigkeit) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, lückenhaft oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon völlig unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung tritt automatisch eine rechtskonforme Regelung in Kraft, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

5.9 Anwendbares Recht und ausschliesslicher Gerichtsstand Auf das gesamte Vertragsverhältnis sowie sämtliche daraus resultierenden Streitigkeiten zwischen dem Kunden und RHT Performance findet ausschliesslich materielles Schweizer Recht Anwendung, unter vollständigem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Verfahren oder Klagen ist der rechtliche Sitz (Firmensitz) von RHT Performance. RHT Performance behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden auch an dessen Wohnsitz gerichtlich zu belangen.